Im Rahmen des SiNED-Projekts befasst sich das Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht mit Fragen des sicheren Betriebs der Stromnetze bei hohem Anteil dezentraler Erzeugungsanlagen. Das Institut hat in einem bereits veröffentlichten ersten Beitrag die 2024 in Kraft getretene Neuregelung des sog. Ausschließlichkeitsprinzips für zwischengespeicherten Strom nach § 19 Absatz 3 bis 3b, § 85d und § 100 Absatz 34 EEG analysiert. In einem zweiten Beitrag wird die Neuregelung nunmehr bewertet und unter anderem auf ihre Unionsrechtskonformität untersucht. Außerdem werden Folgewirkungen der Neuregelung für das Ausschließlichkeitsprinzip bei der originären Stromerzeugung (§ 19 Absatz 1 EEG) und für den Anlagenbegriff (§ 3 Nummer 1 EEG) im Rahmen der EEG-Förderung wie auch außerhalb der EEG-Förderung diskutiert. Der Beitrag schließt mit einem Ausblick auf bereits anstehende weitere Änderungen der Regelung.
Der Beitrag Weyer/Scheunert/Schlüpmann, Das neue Ausschließlichkeitsprinzip der Stromspeicherung (Teil 2), ist erschienen in EnWZ 2024, S. 447 ff.