Hinweise zu den zulässigen Hilfsmitteln in der Klausur

Hier finden Sie Hinweise, welche Hilfsmittel in unseren Klausuren zulässig sind.

Zulässig sind nur:

  • Vorlesungsrelevante Gesetzestexte (KEINE Kommentarbücher !!!)
  • Fremdsprachenwörterbücher, ohne Anmerkungen

Hinweise:

  • Anstreichungen und Unterstreichungen einzelner Worte oder Textpassagen im Gesetzestext sind zulässig.
  • Es sind nur Paragraphenverweise in Form von Zahlen am Rand des Gesetzestextes zulässig.
  • Wörter, Symbole, Pfeile und andere Anmerkungen sind nicht zulässig.
  • Das Anbringen von Post-Its ist zulässig.
  • Auf den Post-Its darf aber nichts Anderes stehen, als was wörtlich gleichlautend auf derselben Seite im Gesetzestext steht.

Zusätzliche Anmerkungen auf den Post-Its oder im Gesetzestext sind NICHT erlaubt. Dies betrifft z.B:

  • Prüfungsschemata
  • das Vorlesungsskript (ganz oder in Teilen)
  • Beispielfragen aus Stud.IP
  • Inhalte aus Sehschlangen
  • Definitionen, die NICHT im Gesetzestext stehen