Lehrangebot

Vorlesungen

  • Einführung in das Recht I (Grundzüge des Bürgerlichen Rechts)

    In dieser Vorlesung werden die Grundstrukturen der Rechtsordnung und Grundbegriffe des Bürgerlichen Rechts vermittelt.

    Insbesondere werden behandelt:

    • Grundbegriffe des Allgemeinen Teils des BGB wie Personen, Gegenstände, Rechtsgeschäfte
    • Ausgewählte Bereiche des Schuldrechts, insbesondere vertragliche Schuldverhältnisse, Vertragsfreiheit, Verbraucherverträge, Parteien des Schuldverhältnisses, Erlöschen von Schuldverhältnissen, Leistungsstörungen
    • Überblick über das Recht der Unerlaubten Handlungen und der ungerechtfertigten Bereicherung und
    • Grundzüge des Sachenrechts
  • Einführung in das Recht II (Grundzüge des öffentlichen Rechts)

    Die Vorlesung führt in die wesentlichen Elemente des deutschen Verfassungsrechts unter dem Grundgesetz (GG) sowie den Grundzügen des Verwaltungsrechts ein.

    Schwerpunkte der Vorlesung sind:

    • Gesetzgebungsverfahren und Rechtsquellen
    • Staatsstrukturprinzipien (z.B. das Rechtsstaatsprinzip) und Staatszielbestimmungen (z.B. der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen)
    • Überblick über die Einteilung und Funktion von Grundrechten, Darstellung ausgewählter Grundrechte (z.B. Berufsfreiheit)
    • Staatsorganisation: Verfassungsorgane (z.B. der Deutsche Bundestag) und deren Kompetenzen und Kontrolle
    • Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts
    • Überblick über die Gerichtsbarkeiten (insbesondere Verwaltungsgerichte und Verfassungsgerichte)
  • Wirtschaftsrecht I

    Die Vorlesung gibt eine Einführung in das deutsche und europäische Wirtschaftsrecht. Im Bereich des deutschen Wirtschaftsrechts werden insbesondere das Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Handelsrecht und das Recht der Handelsgesellschaften behandelt.

    Schwerpunkte der Vorlesung sind:

    • Wirtschaftsrelevante Aspekte des Rechtsstaatsprinzips
    • Für die wirtschaftliche Betätigung maßgebliche Grundrechte wie Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Allgemeiner Gleichheitssatz
    • Grundzüge des Europäischen Wirtschaftsrechts: Grundfreiheiten des AEUV (Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit/Niederlassungsfreiheit, Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
    • Handelsrecht: Anwendungsbereich des HGB, Kaufmann, Vertretung des Kaufmanns, Einführung in die Handelsgeschäfte
    • Gesellschaftsrecht: Überblick über Personengesellschaften (z.B. OHG) und Körperschaften (z.B. GmbH)
    • Wirtschaftsverwaltungsrecht: Gewerberecht (Gewerbefreiheit, Gewerbeüberwachung, Gewerbeuntersagung), Ausführung der Wirtschaftsgesetzgebung, Verwaltungsverfahrensrecht
  • Wirtschaftsrecht II

    Die Vorlesung behandelt das europäische und deutsche Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellabsprachen, Mißbrauch marktbeherrschender Stellungen, Unternehmenszusammenschlüsse). Außerdem wird auf den Schutz des Geschäftsverkehrs gegen unlautere Wettbewerbspraktiken durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingegangen.

    Schwerpunkte der Vorlesung im Bereich des Kartellrechts sind:

    • Verbot des Missbrauchs von Kartellen
    • Missbrauch von Marktmacht
    • Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
    • Verfahren der Kartellbehörden

     

    Schwerpunkte der Vorlesung im Bereich des Rechts gegen unlauteren Wettbewerb sind:

    • Schutzgegenstand des UWG
    • Systematik und Verbotstatbestände des UWG
    • Rechtsfolgen des UWG
  • Arbeitsrecht I

    Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Individualarbeitsrechts, d.h. die rechtlichen Grundlagen für Begründung, Inhalt, Durchführung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Arbeitnehmerschutzes. Dabei werden zur Erläuterung praktische Fälle herangezogen.

    Schwerpunkte der Vorlesung sind:

    • Zustandekommen von Arbeitsverträgen
    • Inhalt und Durchführung von Arbeitsverhältnissen
    • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
    • Kündigung von Arbeitsverhältnissen
    • Arbeitnehmerschutz
  • Arbeitsrecht II

    Die Vorlesung führt ein in die Grundzüge des Kollektivarbeitsrechts, insbesondere des Tarifvertragsrechts (Wesen und Inhalt eines Tarifvertrages) und des Arbeitskampfrechts, sowie des Betriebsverfassungsrechts (u.a. Stellung und Beteiligung des Betriebsrates).

    Schwerpunkte der Vorlesung sind:

    • Tarifverträge
    • Arbeitskampfrecht
    • Betriebsverfassungsrecht
    • Stellung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Berg- und Umweltrecht I (Bergrecht)

    Die Vorlesung behandelt die wesentlichen Regelungen des geltenden Bergrechts nach dem Bundesberggesetz (BBergG). Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Zuordnung der Verfügungsbefugnis über die Bodenschätze, den rechtlichen Voraussetzungen für ihren Abbau (Bergbauberechtigung, Betriebsplanzulassung), der Bergaufsicht sowie dem Recht des Ersatzes für Bergschäden.

    Schwerpunkte der Vorlesung sind:

    • Gegenstand und Entwicklung des Bergrechts
    • Bergbauberechtigungen
    • Betriebspläne und Betriebsplanverfahren
    • Bergaufsicht
    • Bergbau und Grundeigentum
    • Bergschadensersatz
  • Berg- und Umweltrecht II (Umweltrecht)

    Die Vorlesung stellt zunächst die allgemeinen Grundlagen des europäischen und deutschen Umweltrechts dar, insbesondere die umweltrechtlichen Grundprinzipien. Anschließend werden die wichtigsten Gebiete des besonderen Umweltrechts behandelt; im Mittelpunkt stehen hier die Grundzüge des Immissionsschutzrechts und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts.

    Schwerpunkte der Vorlesung sind:

    • Öffentlich-rechtlicher Rahmen des Umweltrechts
    • Immissionsschutzrecht
    • Kreislaufwirtschaftsrecht
    • Gewässerschutzrecht
    • Naturschutzrecht
    • Meeresumweltrecht
    • Strahlenschutzrecht
    • Klimaschutzrecht
    • Bodenschutzrecht
    • Gefahrstoffrecht
  • Rechtsrahmen der Recyclingwirtschaft

    Die Vorlesung behandelt wesentliche Rechtsnormen für die Recyclingwirtschaft. Ausgehend von den Vorgaben des EU-Rechts und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wird der Rechtsrahmen für Abfälle in den Bereichen Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Atlfahrzeuge, Altöle, Bioabfälle, Klärschlamm sowie Gewerbeabfall dargestellt.

    Schwerpunkte der Vorlesung sind:

    • Unionsrechtliche Grundlagen
    • Deutsches Kreislaufwirtschaftsrecht: Abfallbegriff, Abfallhierarchie, Überlassungspflichten, Abfallrechtliche Verantwortlichkeit und Gewerbeabfallverordnung
    • Bereichsspezifische Regelung, z.B. für Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Atlfahrzeuge, Altöle, Bioabfälle und Klärschlamm
  • Energiewirtschaftsrecht einschl. Wasserstoffwirtschaft

    Die Vorlesung behandelt das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung. Gegenstand des Energiewirtschaftsrechts ist die Regulierung der verschiedenen Wertschöpfungsstufen (Erzeugung, Handel, Transport, Vertrieb, Verbrauch) bei der Versorgung mit Strom, Gas und Wasserstoff.

    Behandelt werden insbesondere:

    • Struktur der deutschen Energieversorgungswirtschaft
    • Entflechtung des Netzbetriebs
    • Netzanschluss und Netzzugang
    • Netzentgelte und Anreizregulierung
    • Rechtsdurchsetzung
    • Einführung in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
    • Wasserstoffwirtschaft
  • Recht der erneuerbaren Energien

    Die Vorlesung behandelt den rechtlichen Rahmen der Versorgung mit Strom. Hierzu gehören die rechtlichen Anforderungen an die Erzeugung, Speicherung und Einspeisung sowie finanzielle Förderung von u.a. Ökostrom, Biogas und Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen.

    Behandelt werden insbesondere:

    • Energie- und klimapolitische Ziele der UN, der EU und Deutschlands
    • Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien
    • Stromspeicherung
    • Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien
    • Kraftstofferzeugung aus erneuerbaren Energien
    • Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz
    • Wasserstoff aus erneuerbaren Energien
    • Sektorenkopplung (Elektrifizierung der Sektoren Wärme/Kälte und Verkehr)
  • Ringvorlesung "Sektorenkopplung"

    Das IBER beteiligt sich mit einer Einheit an der englischsprachigen Ringvorlesung „Sektorenkopplung“ („Sector Coupling Technologies“). Die Ringvorlesung behandelt verschiedenen Aspekte der Sektorenkopplung in einem integrierten Energiesystem. Besprochen wird die Vernetzung der Bereiche Elektrizität, Gas, Wasserstoff, Wärme, Mobilität und Industrie. Die Vorlesungseinheit des IBER betrachtet den rechtlichen Rahmen für die aufkommende Wasserstoffwirtschaft auf europäischer und deutscher Ebene.

Übungen

  • Übungen zur Einführung in das Recht I

    Die Übung begleitet die Vorlesung "Einführung in das Recht I". Behandelt werden die Anwendung des Rechts in Form von Fallbearbeitungen in den Bereichen Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), Recht der Schuldverhältnisse (Verträge) und Recht der Haftung für unerlaubte Handlungen.

    Die Übung dient zur Vorbereitung auf die Klausur "Einführung in das Recht I".

    Die Teilnahme an der Übung steht unabhängig vom Studiengang allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Vorlesung offen.

  • Übungen zur Einführung in das Recht II

    Die Übung begleitet die Vorlesung "Einführung in das Recht II". Sie behandelt schwerpunktmäßig Fragen der Staatsorganisation, Staatsstrukturprinzipien (z.B. das demokratische und das rechtsstaatliche Prinzip) sowie wesentliche Grundrechte. Daneben erfolgt eine Einführung in die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts.

    Die Übung dient zur Vorbereitung auf die Klausur "Einführung in das Recht II".

    Die Teilnahme an der Übung steht unabhängig vom Studiengang allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vorlesung offen.